Gründung und Aufgaben der ASK

Die Freiwillige Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) wurde 1982 gegründet.

Ausgangspunkt war ein Bildschirmspiel (Lover Boy), das von einem Nicht-Verbandsmitglied auf den Markt gebracht wurde. Der Spielinhalt führte zu einer parlamentarischen Anfrage im Deutschen Bundestag. Die ASK kaufte alle im Markt befindlichen Platinen auf und vernichtete sie. Die Selbstkontrolle wurde als Dauereinrichtung gegründet.

Die ASK entspricht dem Gedanken der gesellschaftlichen Selbstregulation im Sozialstaat (regulierte Selbstregulation). Sie vermittelt zwischen den Interessen der Mediennutzer und der Medienanbieter und berät die Anbieter im Rahmen des Jugendmedienschutzes.

Freiwillige Selbstkontrollen verstehen sich in Übereinstimmung mit der Definition der Bundes­regierung als „Ergänzung und Korrektiv“ des rechtlichen Jugendmedienschutzes. Dies gilt auch für die ASK.

Am 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten. Seitdem nimmt die ASK-Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kenn­zeichnung von Bildschirmspielgeräten verbindlich vor. Damit entfiel das „Freiwillig“ im Namen.

Am 15. Januar 2015 beschlossen die vier, die ASK tragenden Verbände eine Erweiterung der Aufgaben der ASK. Die ASK kann nunmehr auch Maßnahmen koordinieren, die der Prüfung und Durchsetzung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben betreffend die Aufstellung und den Betrieb münzbetätigter Unter­haltungs­spiel­geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen.