Der Bewertung und Altersfreigabeempfehlung durch die ASK-Kommission unterliegen elektronische Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit sowie Software, die in gewerblich betriebenen elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit genutzt wird.
Jeder Automatenaufstellunternehmer, der ein elektronisches Bildschirmspielgerät ohne Gewinnmöglichkeit gewerblich betreiben will, muss dieses zuvor von der ASK-Kommission bewerten bzw. kennzeichnen lassen. Die Bewertung und Alterskennzeichnung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist an das Sekretariat der ASK-Kommission zu richten und zu begründen.
Der Antragsteller hat der ASK-Kommission zum Begutachtungstermin alle erforderlichen Unterlagen sowie das elektronische Bildschirmspielgerät ohne Gewinnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Das Bewertungsverfahren besteht aus Inaugenscheinnahme, Verhandlung, Beratung und Beschlussfassung.
Die Prüfung wird in einem Protokoll festgehalten. Das Ergebnis wird begründet. Ergebnisse der Prüfungen der ASK-Kommission werden in Listen abgedruckt und auf Anfragen versendet, z.B. an interessierte Kommunen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.