Die ASK-Kommission bewertet nur elektronische Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit, die gewerblich aufgestellt werden.
Ein elektronisches Bildschirmgerät ohne Gewinnmöglichkeit im Sinne des Gesetzes setzt voraus, dass ein mit Spielinhalten programmierter Datenträger vorliegt und die Spielhandlung auf einem Bildschirm abgebildet wird.
Internetzugangsmöglichkeiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der ASK-Kommission, denn sie sind nicht durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) erfasst, sondern unterliegen den Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).
Zum Produktsegment „Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit“ gehören sowohl Geräte, in die ein oder mehrere Spiele fest installiert sind sowie Geräte mit Spielesammlungen.
Wenn Spielesammlungen Spiele enthalten, die für verschiedene Altersgruppen geeignet sind, so ist das Spiel mit der höchsten Altersstufe für die gesamte Spielesammlung entscheidend. Können Teile der Spielesammlung im elektronischen Bildschirmspielgerät ohne Gewinnmöglichkeit dauerhaft gesperrt werden, so ist für jede Version eine getrennte Prüfung und Altersfreigabe möglich.