Ausgangspunkt für die Gründung der Freiwilligen Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) im Jahr 1982 war ein Bildschirmspiel (Lover Boy), das von einem Nicht-Verbandsmitglied auf den Markt gebracht wurde. Der Spielinhalt führte zu einer parlamentarischen Anfrage im Deutschen Bundestag. Die ASK kaufte alle im Markt befindlichen Platinen auf und vernichtete sie.
Die ASK entspricht dem Gedanken der gesellschaftlichen Selbstregulation im Sozialstaat (regulierte Selbstregulation). Sie vermittelt zwischen den Interessen der Mediennutzer und der Medienanbieter und berät die Anbieter im Rahmen des Jugendmedienschutzes.
Freiwillige Selbstkontrollen verstehen sich in Übereinstimmung mit der Definition der Bundesregierung als „Ergänzung und Korrektiv“ des rechtlichen Jugendmedienschutzes. Dies gilt auch für die ASK.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002 können die Obersten Landes(jugend)behörden seit 1. April 2003 ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung von Spielprogrammen auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung durch Selbstkontrollorganisationen der Wirtschaft vereinbaren. Die ASK nimmt seitdem die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit verbindlich vor. Damit entfiel auch die Definition der Freiwilligkeit im Namen.
Im Januar 2015 wurde der Aufgabenbereich der ASK erweitert. Die ASK ist befugt, auch Maßnahmen zu koordinieren, die der Prüfung und Durchsetzung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben betreffend die Aufstellung und den Betrieb von Bildschirmspielgeräten dienen.