Struktur

Die ASK-Kommission begutachtet elektronische Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit bzw. Software für diese Geräte. Die ASK-Kommission setzt sich aus 5 Personen zusammen, jeweils ein Vertreter:

  • der Obersten Landes(jugend-)behörden als Vorsitzender,
  • der Wissenschaft als stellvertretender Vorsitzender,
  • der Medienpädagogik,
  • der Kirchen und
  • der Anbieter.

In die Arbeit der ASK fließen sozialpolitische und jugendschutzpolitische Entwicklungen ein. Die Prüfkriterien werden nach Maßgabe der technischen, medienpädagogischen und jugendschutzrechtlichen Erfordernisse kontinuierlich weiterentwickelt.

Der Branchenbeirat berät die ASK-Kommission bei Bedarf in technischen Fragen bzw. in Branchenbelangen.

Die Schlichtungsstelle der ASK dient als neutrale „zweite“ Instanz zur Bewertung und Alterskennzeichnung elektronischer Bildschirmspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit und kann angerufen werden (1) durch den Antragsteller in einem ihn betreffenden Verfahren, wenn er durch die Entscheidung der ASK-Kommission beschwert ist, sowie (2) vom ständigen Vertreter der Obersten Landes(jugend-)behörden.

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